Praxisbeispiel: Import einer WLAN-Steckdose aus China
Schritt für Schritt: welche EU- und österreichischen Regeln gelten, wenn Sie eine WLAN-Steckdose mit Energiemessung aus Shenzhen importieren und in der EU verkaufen — Unterlagen, Termine, Stolpersteine.
Beispielszenario — kein Kundenfall. Es zeigt, wie die Regeln im Radar bei einem typischen Produkt zusammenwirken. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Inhaltlich geprüft von DI(FH) Herbert Schrank · Stand
Das Szenario
Ein österreichisches Unternehmen möchte eine WLAN-Steckdose mit Energiemessung bei einem Hersteller in Shenzhen kaufen. Die Steckdose wird mit der App des Herstellers über dessen Cloud gesteuert. Das Unternehmen verkauft sie unter der Marke des Herstellers an Unternehmen und Verbraucher in der EU, auch über den eigenen Webshop. Erste Lieferung: Anfang 2027.
Wer ist wer
Das österreichische Unternehmen bringt die Steckdose als erster Wirtschaftsakteur in der EU in Verkehr und ist damit Importeur — mit eigenen gesetzlichen Pflichten. Würde es die Steckdose unter eigener Marke verkaufen oder so verändern, dass die Konformität beeinträchtigt sein kann, gälte es als Hersteller, mit allen Herstellerpflichten.
Welche Regeln gelten — und was sie hier bedeuten
In diesem Beispiel nicht relevant
- Batterieverordnung — die Steckdose hat keine Batterie (mit Batterie wäre sie relevant).
- Maschinenverordnung und KI-Verordnung (AI Act) — keine Maschine, keine KI-Funktion.
- Dual-Use-Exportkontrolle — nur relevant, wenn die Steckdose oder ihre Technologie aus der EU ausgeführt oder wiederausgeführt wird.
Schritt für Schritt
- 1
Vor der Bestellung
- EU-Konformitätserklärung, die RED Artikel 3 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 Buchstaben d und e sowie RoHS abdeckt.
- Prüfnachweise zu Sicherheit, EMV, Funk und Cybersicherheit (z. B. EN 18031-1/-2) für die Firmware-Version, die Sie erhalten.
- Unterstützungszeitraum, Update-Weg, SBOM und Kontaktstelle für Schwachstellenmeldungen (CRA).
- Wo Cloud und Nutzerdaten gehostet werden, und die Data-Act-Informationen für Nutzer.
- 2
Vor der ersten Lieferung
- Herstellerregistrierung im EDM und Teilnahme an Sammel- und Verwertungssystemen (Geräte und Verpackung).
- Name und Postanschrift des Importeurs auf dem Produkt — oder, wo das nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument.
- Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen auf Deutsch für Österreich (und in einer in jedem weiteren Verkaufsland leicht verständlichen Sprache).
- Webshop-Angebot mit den GPSR-Pflichtangaben; vorvertragliche Data-Act-Informationen.
- Produkthaftpflichtversicherung für importierte Produkte mit Software geprüft.
- CE-Kennzeichnung sowie Typen-, Chargen- oder Seriennummer auf dem Produkt; jeder Einheit liegt die EU-Konformitätserklärung oder die vereinfachte Konformitätserklärung bei; die Betriebsanleitung nennt Frequenzbänder und maximale Sendeleistung.
- Bei Direktverkauf an Endnutzer in anderen EU-Ländern: Registrierung für Elektroaltgeräte und Verpackungen in jedem dieser Länder (wo vorgeschrieben über einen Bevollmächtigten).
- 3
Nach dem Inverkehrbringen
- Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung 10 Jahre aufbewahren (für ab 11. Dezember 2027 in Verkehr gebrachte Einheiten: 10 Jahre oder den Unterstützungszeitraum, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist) und sicherstellen, dass die technische Dokumentation den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden kann.
- Schwachstellen- und Sicherheitsmeldungen an den Hersteller weitergeben und, wo vorgeschrieben, die Behörden informieren.
- Prüfen, ob später gelieferte Einheiten noch der geprüften Firmware entsprechen; CRA-Konformität für ab 11. Dezember 2027 in Verkehr gebrachte Einheiten einplanen.
Typische Stolpersteine
- Der Prüfbericht bezieht sich auf eine ältere Firmware als die tatsächlich ausgelieferte.
- Einrichtung, bei der der Nutzer das Festlegen eines Passworts überspringen kann (das löst die Einschränkung der EN 18031 aus; eine notifizierte Stelle ist erforderlich), oder ein gemeinsames Standardpasswort (das erfüllt die Norm überhaupt nicht).
- Name und Anschrift des Importeurs fehlen auf Produkt, Verpackung und Unterlagen.
- Keine EDM-Registrierung vor dem Inverkehrbringen.
- Niemand hat vereinbart, wie lange Sicherheitsupdates bereitgestellt werden.
Wie ITDA-S das übernimmt
Für die gelieferten Teile sammelt und prüft ITDA-S diese Unterlagen vor dem Versand in einer EU-Ready-Akte, übernimmt die Rolle des Importeurs in Österreich, nennt eine Risikostufe und ein Alternativprodukt, und QmiSoft integriert das Produkt vor Ort.
Unterlagen zu Ihrem Produkt prüfen lassen →Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der EU und im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte.
Unsicher, wo Ihr Produkt steht?
Senden Sie uns das Produkt und seine Unterlagen. Wir prüfen die technische Dokumentation anhand der Regeln in diesem Radar, sagen Ihnen, was fehlt — und beschaffen bei Bedarf eine EU-taugliche Alternative.