Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Seit 13. Dezember 2024 dürfen Verbraucherprodukte nur in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur für sie verantwortlich ist — dazu kommen Rückverfolgbarkeit, Sicherheitsdokumentation und Unfallmeldung.

Fundstelle
Verordnung (EU) 2023/988
Status
Gilt
Quellen zuletzt geprüft

Inhaltlich geprüft von DI(FH) Herbert Schrank · Quellen zuletzt geprüft

Wichtige Termine — rechtzeitig vorbereiten

Stand
  1. 1InkrafttretenVerstrichen
  2. 2Gilt — ersetzt die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG)Verstrichen

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor — prüfen Sie, welche Pflichten für Ihre Produkte gelten.

Worum es geht

Die GPSR ist das Sicherheitsnetz für alle Verbraucherprodukte, auch solche ohne eigene EU-Produktvorschrift. Sie erfasst Risiken einschließlich sicherheitsrelevanter Cyberaspekte, verlangt interne Risikoanalyse und technische Dokumentation und regelt Online-Verkauf und Marktplätze.

Wer betroffen ist

Hersteller, Importeure, Händler, Fulfilment-Dienstleister und Online-Marktplätze für Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von ihnen voraussichtlich benutzt werden.

Was Sie tun müssen

  • Einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument angeben.
  • Angaben zur Produktidentifizierung (Typ-, Chargen- oder Seriennummer) sowie Name, Post- und elektronische Anschrift von Hersteller und Importeur.
  • Hersteller: interne Risikoanalyse und technische Dokumentation, 10 Jahre aufbewahren.
  • Hersteller: durch das Produkt verursachte Unfälle mit Todesfolge oder schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen auf Gesundheit oder Sicherheit unverzüglich über das Safety Business Gateway melden (Importeure und Händler informieren den Hersteller); Rückrufe organisieren.
  • Online-Angebote müssen Hersteller, EU-Wirtschaftsakteur, Angaben zur Produktidentifizierung, Bild und Warnhinweise zeigen.

Faktencheck

Teilweise richtig „Industrieteile sind von der GPSR nie betroffen.“

Rein professionelle Produkte sind ausgenommen. Produkte, die voraussichtlich auch Verbraucher nutzen — etwa intelligente Zähler (Smart Meter), Sensoren, Werkzeuge oder Ladegeräte im offenen Onlinehandel — sind erfasst.

Falsch „Beim Kauf über einen Marktplatz ist die Plattform verantwortlich.“

Marktplätze haben eigene Pflichten, ersetzen aber nicht Hersteller, Importeur oder EU-Verantwortlichen. Wer als in der EU niedergelassenes Unternehmen Waren aus einem Drittland in der EU in Verkehr bringt, ist Importeur.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/988 (Allgemeine Produktsicherheit) — Amtsblatt-Text (öffnet externe Website) ↗EUR-Lex (Rechtsdatenbank der EU) · Rechtstext · deutsche Fassung · geprüft
  2. Produktsicherheit — GPSR, Safety Gate, Pflichten für Unternehmen (öffnet externe Website) ↗Europäische Kommission · Offiziell · auf Englisch · geprüft

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der EU und im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte.

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