Teile aus Asien. Bereit für Europa. In Betrieb vor Ort.
Seit 2024 verschärft die EU die Regeln für Produkte auf ihrem Markt — besonders für vernetzte Geräte. Für die gelieferten Teile übernimmt ITDA-S die Pflichten des Importeurs und schließt die Kette von der Fabrik bis zu Ihrer Anlage.
Jeder deckt ein Glied ab. Niemand verantwortet die Kette.
Damit ein Teil aus einer asiatischen Fabrik in einer laufenden europäischen Anlage ankommt, braucht es vier Glieder. Heute hat jedes Glied seinen eigenen Anbieter — und das Risiko fällt in die Lücken dazwischen, also auf Sie.
- 1BeschaffenDas richtige Teil finden, qualifizieren und einkaufen — aus Asien oder Europa.
- 2EU-Ready machenKonformität, Cybersecurity-Vorgaben, Dokumentation und Importeurshaftung.
- 3IntegrierenVor Ort installieren, konfigurieren und in Betrieb nehmen.
- 4AbsichernErsatzteile, Alternativen, Sicherheitsupdates, Langzeitverfügbarkeit.
abgedeckt teilweise nicht abgedecktTypischer Leistungsumfang je Anbietertyp; einzelne Unternehmen können abweichen.
Warum es jetzt zählt
- 13.12.2024
Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt brauchen einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur, der die Unterlagen bereithält und Ansprechpartner der Behörden ist.
- 1.8.2025
Funkanlagenrichtlinie — Cybersicherheit
Ab diesem Datum in Verkehr gebrachte internetfähige Funkanlagen müssen Cybersicherheitsanforderungen erfüllen (harmonisierte Normen EN 18031).
- 11.9.2026 → 11.12.2027
Cyberresilienz-Verordnung (CRA)
Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten seit September 2026; die vollen Pflichten für alle Produkte mit digitalen Elementen ab Dezember 2027.
Die genannten Termine fassen EU-Vorschriften mit Stand Oktober 2026 in eigenen Worten zusammen und sind keine Rechtsberatung. Aktueller Stand, Quellen und Faktencheck: EU-Regel-Radar. →
Was jeder EU-Ready-Artikel mitbringt
Je Artikel im Kundenportal verfügbar. EU-Ready by ITDA-S →
- Datenblatt und technische Dokumentation
- EU-Konformitätserklärung und Prüfberichte
- RED-/EN-18031-Cybersicherheitsstatus für vernetzte Geräte
- CRA-Status und Update-Politik
- EU-Wirtschaftsakteur: ITDA-S, Österreich
- Risikostufe (Versorgung, Lebenszyklus, Compliance, Logistik, Anbieter)
- Ein benanntes Alternativprodukt — idealerweise vom anderen Kontinent
- Informationen zu Ersatzteilen und Langzeitverfügbarkeit
So funktioniert EU-Ready
- 1
Anforderung
Sie beschreiben Teil oder Projekt und den Zielmarkt.
- 2
Qualifizieren
Wir wählen Anbieter in Europa und Asien aus und sammeln die Nachweise.
- 3
Prüfen & dokumentieren
Die Konformität wird geprüft und die EU-Ready-Akte vor dem Versand vervollständigt.
- 4
Liefern & integrieren
ITDA-S importiert und liefert; QmiSoft integriert und nimmt in Betrieb.
- 5
Langfristig betreuen
Wir verfolgen Lebenszyklus, Alternativen und Sicherheitsupdates über Jahre.
Kostenloser Leitfaden: EU-Regeln für vernetzte Produkte
CRA, RED / EN 18031, GPSR, Data Act, NIS2, Produkthaftung und Maschinenverordnung — was Einkauf, Importeure und Betreiber tun müssen, mit Checkliste. 4 Seiten, PDF.
EU-Ready — häufige Fragen
Was verlangt die GPSR, wenn ich Teile aus Asien kaufe?
Seit 13. Dezember 2024 verlangt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) für Verbraucherprodukte — Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von ihnen voraussichtlich benutzt werden — einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur. Für viele CE-gekennzeichnete Produkte galt dies bereits nach der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020. Dieser Wirtschaftsakteur hält die Unterlagen bereit und ist Ansprechpartner der Marktüberwachungsbehörden. Importieren Sie selbst, liegt diese Verantwortung bei Ihnen — mit EU-Ready übernimmt ITDA-S in Österreich diese Rolle für die gelieferten Teile.
Gilt die RED-Cybersicherheitspflicht für mein IoT-Gerät?
Seit 1. August 2025 müssen internetfähige Funkanlagen sowie bestimmte Geräte, die personenbezogene Daten oder Zahlungen verarbeiten, die Cybersicherheitsanforderungen der Funkanlagenrichtlinie erfüllen. Die Anwendung der harmonisierten Normen EN 18031 begründet die Konformitätsvermutung — außer dort, wo die mit ihrer Listung im Amtsblatt veröffentlichten Einschränkungen greifen. WLAN-, Mobilfunk- und andere vernetzte IoT-Module sind typischerweise betroffen; die EU-Ready-Akte zeigt den Status je Teil.
Ab wann gilt die Cyberresilienz-Verordnung (CRA)?
Die Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gilt seit 11. September 2026. Die vollen Pflichten für Produkte mit digitalen Elementen — inklusive Sicherheitsupdates über den Unterstützungszeitraum — gelten ab 11. Dezember 2027. Heute gekaufte Teile sind dann noch im Einsatz; deshalb prüft ITDA-S CRA-Status und Update-Politik schon jetzt.
Was enthält eine EU-Ready-Akte?
Datenblatt und technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und Prüfberichte, RED-/EN-18031- und CRA-Status, den EU-Wirtschaftsakteur, eine Risikostufe für Versorgung, Lebenszyklus, Compliance, Logistik und Anbieter, ein benanntes Alternativprodukt sowie Ersatzteilinformationen.
Warum hat jeder Artikel eine Risikostufe und eine Alternative?
Internationale Lieferketten ändern sich: Hersteller kündigen Produkte ab, Lieferzeiten steigen, Regeln werden strenger. Eine sichtbare Risikostufe und eine vorab qualifizierte Alternative — idealerweise vom anderen Kontinent — ermöglichen Entscheidungen, bevor ein Problem Ihre Anlage stoppt.
Die genannten Termine fassen EU-Vorschriften mit Stand Oktober 2026 in eigenen Worten zusammen und sind keine Rechtsberatung. Aktueller Stand, Quellen und Faktencheck: EU-Regel-Radar. →
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