Neue Produkthaftungsrichtlinie

Für nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebrachte Produkte gilt Software als Produkt, fehlende Sicherheitsupdates können einen Fehler begründen — und der EU-Importeur haftet, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt.

Fundstelle
Richtlinie (EU) 2024/2853
Status
Gilt demnächst
Quellen zuletzt geprüft

Inhaltlich geprüft von DI(FH) Herbert Schrank · Quellen zuletzt geprüft

Wichtige Termine — rechtzeitig vorbereiten

Stand

Nächster Termin: (in 68 Tagen) — Umsetzungsfrist — gilt für danach in Verkehr gebrachte Produkte

  1. 1InkrafttretenVerstrichen
  2. 2Umsetzungsfrist — gilt für danach in Verkehr gebrachte ProdukteBevorstehend

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor — prüfen Sie, welche Pflichten für Ihre Produkte gelten.

Worum es geht

Die neue Richtlinie ersetzt die Produkthaftungsrichtlinie von 1985 und behält die verschuldensunabhängige Haftung bei, angepasst an digitale Produkte, KI und globale Lieferketten. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis 9. Dezember 2026 umsetzen; sie gilt für danach in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Produkte. Stand der letzten Prüfung haben wir kein kundgemachtes österreichisches Umsetzungsgesetz gefunden.

Wer betroffen ist

Hersteller (auch Software- und KI-Anbieter), Importeure, Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister und — unter Bedingungen — Online-Plattformen und Händler; jeder, der ein Produkt wesentlich verändert.

Was Sie tun müssen

  • Firmware, Software und digitale Dienste als Teil des eigenen Haftungsrisikos behandeln.
  • Sicherheitsupdates für Produkte unter eigener Kontrolle planen und dokumentieren — fehlende Updates können einen Produktfehler begründen.
  • Importeure von Nicht-EU-Produkten: Sie haften in der EU (neben einem allfälligen Bevollmächtigten) — vollständige technische Unterlagen und Versicherungsschutz verlangen.
  • Nachweise aufbewahren: Gerichte können Offenlegung anordnen, und die Fehlerhaftigkeit kann vermutet werden, wenn relevante Unterlagen nicht vorgelegt werden.

Faktencheck

Falsch „Software ist kein Produkt, also keine verschuldensunabhängige Haftung.“

Nach der neuen Richtlinie ist Software — einschließlich KI-Systemen und Firmware — ausdrücklich ein Produkt.

Falsch „Wir können die Haftung in unseren AGB ausschließen.“

Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann vertraglich weder beschränkt noch ausgeschlossen werden.

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftung) — Amtsblatt-Text (öffnet externe Website) ↗EUR-Lex (Rechtsdatenbank der EU) · Rechtstext · deutsche Fassung · geprüft
  2. Haftung für fehlerhafte Produkte (öffnet externe Website) ↗Europäische Kommission · Offiziell · auf Englisch · geprüft

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der EU und im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte.

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