KI-Verordnung (AI Act)

Der AI Act gilt stufenweise; nach dem Digital-Omnibus gelten die Hochrisiko-Regeln ab 2. Dezember 2027 (Anhang III) und 2. August 2028 (KI in regulierten Produkten).

Fundstelle
Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744
Status
Gilt stufenweise
Quellen zuletzt geprüft

Inhaltlich geprüft von DI(FH) Herbert Schrank · Quellen zuletzt geprüft

Wichtige Termine — rechtzeitig vorbereiten

Stand

Nächster Termin: (in 61 Tagen) — Neue Verbote (KI-generierte nicht einvernehmliche intime Inhalte, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs) und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden

  1. 1Inkrafttreten — die Pflichten gelten gestaffeltVerstrichen
  2. 2Verbotene Praktiken und KI-KompetenzVerstrichen
  3. 3Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, GovernanceVerstrichen
  4. 4Allgemeine Anwendung inkl. Transparenzpflichten (Kennzeichnung generierter Inhalte für bestimmte Systeme: 2. Dez. 2026)Verstrichen
  5. 5Neue Verbote (KI-generierte nicht einvernehmliche intime Inhalte, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs) und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurdenBevorstehend
  6. 6Hochrisiko-Systeme in Anhang-III-Bereichen (verschoben durch (EU) 2026/1744)Bevorstehend
  7. 7Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Anhang I)Bevorstehend

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor — prüfen Sie, welche Pflichten für Ihre Produkte gelten.

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Worum es geht

Der AI Act regelt KI-Systeme nach Risiko. Verbotene Praktiken und Bestimmungen zur KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025 (die Bestimmung zur KI-Kompetenz wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 abgeschwächt), Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025, Transparenzpflichten seit August 2026. Die Verordnung (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27. Juli 2026) hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben und KI-Anforderungen für Maschinen in die Maschinenverordnung verlagert.

Wer betroffen ist

Anbieter, Importeure, Händler und Betreiber von KI-Systemen — einschließlich KI-Funktionen in Geräten, Maschinen und Software.

Was Sie tun müssen

  • KI-Funktionen in Produkten und Prozessen erfassen und nach Risiko einstufen.
  • Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz der Mitarbeitenden ergreifen, die mit KI-Systemen befasst sind (Art. 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744).
  • Anbieter: KI-generierte Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen und Systeme so gestalten, dass Personen über die Interaktion mit KI informiert werden; Betreiber: Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte offenlegen.
  • Hochrisiko-Dokumentation rechtzeitig für Dezember 2027 / August 2028 vorbereiten.

Faktencheck

Falsch „Der AI Act wurde komplett verschoben.“

Verschoben wurden vor allem die Hochrisiko-Pflichten (sowie für vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme die Kennzeichnung generierter Inhalte bis 2. Dezember 2026). Verbote, Maßnahmen zur KI-Kompetenz, Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die übrigen Transparenzpflichten gelten bereits.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) — Amtsblatt-Text (öffnet externe Website) ↗EUR-Lex (Rechtsdatenbank der EU) · Rechtstext · deutsche Fassung · geprüft
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI) — Amtsblatt-Text (öffnet externe Website) ↗EUR-Lex (Rechtsdatenbank der EU) · Rechtstext · deutsche Fassung · geprüft
  3. AI Act — Zeitplan inkl. Omnibus-Änderungen (öffnet externe Website) ↗Europäische Kommission · Offiziell · auf Englisch · geprüft

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der EU und im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte.

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