Maschinenverordnung

Ab 20. Jänner 2027 ersetzt die Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie — mit Cybersicherheit für Sicherheitsfunktionen und digitalen Anleitungen.

Fundstelle
Verordnung (EU) 2023/1230
Status
Gilt demnächst
Quellen zuletzt geprüft

Inhaltlich geprüft von DI(FH) Herbert Schrank · Quellen zuletzt geprüft

Wichtige Termine — rechtzeitig vorbereiten

Stand

Nächster Termin: (in 110 Tagen) — Maschinenverordnung gilt; Richtlinie 2006/42/EG aufgehoben

  1. 1InkrafttretenVerstrichen
  2. 2VO (EU) 2026/1744 in Kraft — KI-Anforderungen für Maschinen per delegiertem RechtsaktVerstrichen
  3. 3Maschinenverordnung gilt; Richtlinie 2006/42/EG aufgehobenBevorstehend
  4. 4Delegierte Rechtsakte mit KI-spezifischen Anforderungen an Maschinen müssen spätestens ab diesem Datum geltenBevorstehend

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor — prüfen Sie, welche Pflichten für Ihre Produkte gelten.

Worum es geht

Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neue grundlegende Anforderungen betreffen den Schutz sicherheitsrelevanter Software und Daten vor Korrumpierung (böswillig oder unbeabsichtigt), Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen und KI-basierte Sicherheitsfunktionen. Der Digital-Omnibus zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) verlagert die KI-spezifischen Anforderungen für Maschinen in die Maschinenverordnung; sie werden durch delegierte Rechtsakte ergänzt, die spätestens ab 2. August 2028 gelten müssen. Die Industrie forderte eine Verschiebung der Cybersicherheitsanforderungen; Stand der letzten Prüfung wurde das nicht beschlossen.

Wer betroffen ist

Hersteller, Importeure und Händler von Maschinen, dazugehörigen Produkten (Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen, Lastaufnahmemittel …) und unvollständigen Maschinen; Integratoren, die Maschinen wesentlich verändern.

Was Sie tun müssen

  • Ab 20. Jänner 2027 in Verkehr gebrachte Maschinen: Konformitätsbewertung nach der Verordnung einschließlich der neuen cybersicherheitsbezogenen Anforderungen.
  • Prüfen, ob ein Produkt unter Anhang I (Hochrisikokategorien) fällt — teilweise ist eine Drittbewertung nötig.
  • Eine wesentliche Veränderung (z. B. Retrofit, neue Steuerungssoftware) kann den Integrator zum Hersteller machen.
  • Betriebsanleitungen dürfen digital sein; auf Verlangen beim Kauf ist kostenlos eine Papierfassung bereitzustellen, und für nicht gewerbliche Nutzer sind die wesentlichen Sicherheitsinformationen auf Papier beizulegen.

Faktencheck

Falsch „Die Cybersicherheitsanforderungen der Maschinenverordnung wurden auf 2027/2028 verschoben.“

Industrieverbände haben eine Verschiebung gefordert, beschlossen wurde sie nicht (Stand letzte Prüfung). Verschoben auf 2028 wurden die KI-spezifischen Anforderungen (über VO (EU) 2026/1744). Planen Sie mit 20. Jänner 2027.

Teilweise richtig „Eine Maschine mit CE nach alter Richtlinie darf unbegrenzt weiterverkauft werden.“

Vor dem 20. Jänner 2027 in Verkehr gebrachte Maschinen bleiben rechtmäßig. Jede ab diesem Datum in Verkehr gebrachte Einheit muss der Verordnung entsprechen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung) — Amtsblatt-Text (öffnet externe Website) ↗EUR-Lex (Rechtsdatenbank der EU) · Rechtstext · deutsche Fassung · geprüft
  2. Maschinen — Überblick Maschinenverordnung (öffnet externe Website) ↗Europäische Kommission · Offiziell · auf Englisch · geprüft
  3. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI) — Amtsblatt-Text (öffnet externe Website) ↗EUR-Lex (Rechtsdatenbank der EU) · Rechtstext · deutsche Fassung · geprüft
  4. Gemeinsamer Aufruf der Industrie zu Cybersicherheit und Maschinenverordnung (19. Jän. 2026) (öffnet externe Website) ↗CEMA und weitere Verbände · Position von Interessenvertretern · auf Englisch · geprüft

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der EU und im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte.

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