Data Act (Datenverordnung)

Nutzer vernetzter Produkte erhalten ein Recht auf Zugang zu und Nutzung der Daten, die bei der Nutzung entstehen — und nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebrachte Produkte müssen so konzipiert sein, dass diese Daten zugänglich sind.

Fundstelle
Verordnung (EU) 2023/2854
Status
Gilt stufenweise
Quellen zuletzt geprüft

Inhaltlich geprüft von DI(FH) Herbert Schrank · Quellen zuletzt geprüft

Wichtige Termine — rechtzeitig vorbereiten

Stand

Nächster Termin: (in 345 Tagen) — Regeln zu missbräuchlichen Vertragsklauseln gelten auch für bestimmte ältere Langzeitverträge

  1. 1InkrafttretenVerstrichen
  2. 2Gilt — vorvertragliche Information, Datenzugangsrechte, Regeln zu missbräuchlichen Klauseln für neue VerträgeVerstrichen
  3. 3Pflicht zur Zugänglichkeit der Daten durch Konzeption (Art. 3 Abs. 1) für nach diesem Datum in Verkehr gebrachte ProdukteVerstrichen
  4. 4Regeln zu missbräuchlichen Vertragsklauseln gelten auch für bestimmte ältere LangzeitverträgeBevorstehend

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor — prüfen Sie, welche Pflichten für Ihre Produkte gelten.

Worum es geht

Der Data Act regelt Zugang zu und Nutzung von Daten, die vernetzte Produkte und verbundene Dienste erzeugen — personenbezogen und nicht personenbezogen, für Verbraucher und Industrie. Er umfasst außerdem missbräuchliche Vertragsklauseln im Zusammenhang mit Daten, den Wechsel von Cloud-Anbietern und den Zugang öffentlicher Stellen. Ein Digital-Omnibus-Vorschlag zur Änderung einzelner Teile (Cloud-Wechsel, Geschäftsgeheimnisse, Behördenzugang) ist noch im Gesetzgebungsverfahren.

Wer betroffen ist

Hersteller vernetzter Produkte (Verbraucher und Industrie — Maschinen, Zähler, Fahrzeuge, Sensoren), Anbieter verbundener Dienste, Dateninhaber, Cloud- und Edge-Anbieter.

Was Sie tun müssen

  • Verkäufer, Vermieter oder Leasinggeber, vor Vertragsabschluss: Nutzer über Art, Format und geschätzten Umfang der erzeugten Daten, darüber, ob sie kontinuierlich und in Echtzeit erzeugt werden, sowie über den Zugang informieren.
  • Nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebrachte Produkte: Daten für Nutzer standardmäßig einfach, sicher, unentgeltlich, in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format und, soweit relevant und technisch durchführbar, direkt zugänglich.
  • Daten auf Verlangen an Nutzer — oder einen von ihm benannten Dritten — bereitstellen; Geschäftsgeheimnisse durch vereinbarte Maßnahmen schützen.
  • B2B-Verträge über Daten auf missbräuchliche Klauseln prüfen.

Faktencheck

Falsch „Beim Data Act geht es um personenbezogene Daten — das regelt die DSGVO.“

Er erfasst ausdrücklich auch nicht personenbezogene Maschinen- und Sensordaten. Die DSGVO gilt parallel weiter, soweit personenbezogene Daten betroffen sind.

Falsch „Nur Smart-Home-Geräte für Verbraucher sind betroffen.“

Industriemaschinen, Zähler, Landmaschinen und Fahrzeuge sind typische vernetzte Produkte im Sinne des Data Act.

Falsch „Der Digital-Omnibus hat den Data Act bereits geändert.“

Stand der letzten Prüfung sind die Data-Act-Änderungen noch ein Vorschlag in Verhandlung. Die Pflicht zur Zugänglichkeit der Daten durch Konzeption gilt unverändert für nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebrachte Produkte.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) — Amtsblatt-Text (öffnet externe Website) ↗EUR-Lex (Rechtsdatenbank der EU) · Rechtstext · deutsche Fassung · geprüft
  2. Data Act — Überblick, FAQ, Mustervertragsklauseln (öffnet externe Website) ↗Europäische Kommission · Offiziell · auf Englisch · geprüft
  3. Vorschlag für die Digital-Omnibus-Verordnung (19. Nov. 2025) (öffnet externe Website) ↗Europäische Kommission · Offiziell · auf Englisch · geprüft

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der EU und im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte.

Unsicher, wo Ihr Produkt steht?

Senden Sie uns das Produkt und seine Unterlagen. Wir prüfen die technische Dokumentation anhand der Regeln in diesem Radar, sagen Ihnen, was fehlt — und beschaffen bei Bedarf eine EU-taugliche Alternative.