Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Seit 12. August 2026 legt eine EU-Verordnung die Kernregeln für alle Verpackungen fest, auch für Transport- und Industrieverpackungen importierter Waren (die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung bleiben national).

Fundstelle
Verordnung (EU) 2025/40
Status
Gilt stufenweise
Quellen zuletzt geprüft

Inhaltlich geprüft von DI(FH) Herbert Schrank · Quellen zuletzt geprüft

Wichtige Termine — rechtzeitig vorbereiten

Stand

Nächster Termin: (in 680 Tagen) — Harmonisierte Kennzeichnung — frühestens (abhängig vom Durchführungsrechtsakt)

  1. 1InkrafttretenVerstrichen
  2. 2Allgemeine AnwendungVerstrichen
  3. 3Harmonisierte Kennzeichnung — frühestens (abhängig vom Durchführungsrechtsakt)Bevorstehend
  4. 4Anforderungen an recyclinggerechtes DesignBevorstehend

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor — prüfen Sie, welche Pflichten für Ihre Produkte gelten.

Worum es geht

Die PPWR ersetzt die Verpackungsrichtlinie durch unmittelbar geltende Regeln zu Stoffen in Verpackungen, Recyclingfähigkeit, Minimierung, Kennzeichnung, Wiederverwendung und erweiterte Herstellerverantwortung. Sie gilt allgemein ab 12. August 2026; viele Gestaltungsanforderungen folgen ab 2028 bis 2030 und später.

Wer betroffen ist

Hersteller, Erzeuger, Importeure und Händler von Verpackungen und verpackten Produkten — einschließlich desjenigen, der Verpackungen bei Importware erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt.

Was Sie tun müssen

  • Klären, wer in welchem Land Erzeuger im Sinne der Herstellerverantwortung ist, und die Lizenzierung (in Österreich: Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem) aufrechterhalten.
  • Für in Verkehr gebrachte Verpackungen: Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung durch den Hersteller im Sinne der PPWR (Hersteller der Verpackung oder des verpackten Produkts oder der Markeninhaber); Importeure prüfen.
  • Stoffgrenzwerte prüfen und Kennzeichnung sowie Recyclingfähigkeit einplanen.

Faktencheck

Falsch „Verpackungsregeln betreffen nur Konsumgüter.“

Die PPWR erfasst alle Verpackungen, auch Transport-, Verkaufs- und Industrieverpackungen (B2B).

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungen) — Amtsblatt-Text (öffnet externe Website) ↗EUR-Lex (Rechtsdatenbank der EU) · Rechtstext · deutsche Fassung · geprüft
  2. Verpackungsabfälle — PPWR-Überblick und Termine (öffnet externe Website) ↗Europäische Kommission · Offiziell · auf Englisch · geprüft

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der EU und im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte.

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