Elektroaltgeräte & RoHS (EAG-VO)

Elektro- und Elektronikgeräte brauchen Herstellerregistrierung, finanzierte Rücknahme und die Einhaltung von Stoffbeschränkungen — Österreich hat die Rücknahmepflichten im Handel ab 1. Oktober 2026 ausgeweitet.

Fundstelle
Richtlinie 2012/19/EU · Österreich: EAG-VO · Richtlinie 2011/65/EU
Status
Gilt
Quellen zuletzt geprüft

Inhaltlich geprüft von DI(FH) Herbert Schrank · Quellen zuletzt geprüft

Wichtige Termine — rechtzeitig vorbereiten

Stand
  1. 1EAG-VO-Novelle 2026 kundgemacht (BGBl. II Nr. 218/2026)Verstrichen
  2. 2Letztvertreiber mit mindestens 25 m² Verkaufsfläche nehmen sehr kleine Haushaltsgeräte mit Batterien (keine äußere Abmessung über 25 cm) der von ihnen verkauften Gerätearten unentgeltlich und ohne Neukauf zurückVerstrichen

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor — prüfen Sie, welche Pflichten für Ihre Produkte gelten.

Worum es geht

Die Elektroaltgeräte-Regeln machen Hersteller für Sammlung und Recycling verantwortlich; in Österreich umgesetzt durch die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) mit Registrierung im EDM. Fernabsatzhändler ohne Niederlassung in Österreich müssen einen Bevollmächtigten bestellen; ausländische Hersteller können dies tun. RoHS beschränkt gefährliche Stoffe (Blei, Quecksilber, Cadmium, bestimmte Flammschutzmittel und Phthalate) und ist Teil der CE-Konformität. Die EAG-VO-Novelle 2026 (BGBl. II Nr. 218/2026) bringt ab 1. Oktober 2026 die unentgeltliche Rücknahme sehr kleiner Haushaltsgeräte mit Batterien durch Letztvertreiber mit mindestens 25 m² Verkaufsfläche.

Wer betroffen ist

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten, Fernabsatzhändler nach Österreich, Letztvertreiber (Rücknahme).

Was Sie tun müssen

  • Vor dem Inverkehrbringen als Hersteller registrieren (EDM in Österreich); bei Haushaltsgeräten: an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen.
  • Fernabsatzhändler ohne Niederlassung in Österreich müssen einen Bevollmächtigten bestellen; ausländische Hersteller können dies tun.
  • RoHS-Konformität sicherstellen, technische Dokumentation und Konformitätserklärung aufbewahren.
  • Letztvertreiber mit mindestens 25 m² Verkaufsfläche: ab 1. Oktober 2026 sehr kleine Haushaltsgeräte mit Batterien der verkauften Gerätearten unentgeltlich und ohne Neukauf zurücknehmen.

Faktencheck

Teilweise richtig „Unser chinesischer Lieferant ist registriert, also müssen wir es nicht sein.“

Die Registrierung gilt je Land und Rolle. Es zählt nur eine Registrierung (oder ein Bevollmächtigter), die Ihre Verkäufe in Österreich abdeckt — prüfen Sie das EDM-Register.

Quellen

  1. EAG-VO-Novelle 2026 — BGBl. II Nr. 218/2026 (öffnet externe Website) ↗RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) · Österreich — offiziell · auf Deutsch · geprüft
  2. Bevollmächtigte für Elektro- und Elektronikgeräte (öffnet externe Website) ↗USP — Unternehmensserviceportal · Österreich — offiziell · auf Deutsch · geprüft
  3. EAG-VO-Novelle 2026 kundgemacht (öffnet externe Website) ↗Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) · Österreich — offiziell · auf Deutsch · geprüft
  4. Richtlinie 2012/19/EU (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) — Amtsblatt-Text (öffnet externe Website) ↗EUR-Lex (Rechtsdatenbank der EU) · Rechtstext · deutsche Fassung · geprüft
  5. Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) — Amtsblatt-Text (öffnet externe Website) ↗EUR-Lex (Rechtsdatenbank der EU) · Rechtstext · deutsche Fassung · geprüft

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der EU und im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlichten Texte.

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